- Die Corona Sonderregelung der Jahre 2022 und 2023 zum Kinderkrankengeld entfällt.
- Der Anspruch für 2024 und 2025 wird ausgeweitet: Werden Kinder krank, können berufstätige Eltern sich an 15 bzw. 30 Arbeitstagen (Alleinstehende) pro Kind von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen und erhalten Kinderkrankengeld.
- Auf gleichem Niveau bleibt die Höhe des Kinderkrankengeldes : 90 % vom Nettoeinkommen.
- Zusätzlich gibt es einen neuen Krankengeldanspruch bei stationärer Mitaufnahme, der eine zeitlich unbegrenzte Freistellung ermöglicht.
Entlastung für Eltern
Das Kinderkrankengeld wird als familienpolitische Leistung vor allem vom Bund getragen: So erhalten gesetzlich versicherte Eltern für Arbeitstage, an denen sie kranke Kinder zu Hause pflegen und betreuen, in der Regel 90 Prozent vom aktuellen Nettoeinkommen. Hier wirken zwei rechtliche Bestimmungen zusammen: der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und der zeitlich befristete Anspruch auf Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als zwölf Jahre alt ist – bzw. behindert und auf Hilfe angewiesen ist – und dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.
Kinderkrankengeld: So viele Tage besteht jeweils Anspruch in 2024 und 2025
Anspruch Kinderpflegekrankengeld | Pro Kind | Pro Kind für Alleinerziehende | Gesamt für alle Kinder | Gesamt für alle Kinder bei Alleinerziehenden |
Regulärer Anspruch bis Ende 2021 | 10 Tage | 20 Tage | 25 Tage | 50 Tage |
Aktuell bis Ende Corona Sonderregelung | 30 Tage | 60 Tage | 65 Tage | 130 Tage |
Neu für 2024 und 2025 | 15 Tage | 30 Tage | 35 Tage | 70 Tage |
Neu: Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Müssen Kinder stationär behandelt werden, besteht für die Dauer der medizinisch notwendigen Begleitung ein unbegrenzter Anspruch. Häufig können hier zeitgleich verschiedene Ansprüche gelten:
- Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
- Krankengeld bei stationärer Begleitung von Menschen mit Behinderung
- Kinderkrankengeld für ein schwersterkranktes Kind
Eltern können eine der drei Optionen wählen. In jedem Fall werden diese Tage nicht auf das Budget der Anspruchstage bei häuslicher Betreuung angerechnet. Die geplanten gesetzlichen Änderungen für 2024 schaffen erstmals Rechtssicherheit.
Kinderkrankengeld: Wichtige Regelungen im Überblick
Wie viele Tage habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld? Wer wie lange einen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, ist abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern und Kinder sowie von der Art der Beschäftigung:
- Ist die gesamte Familie gesetzlich versichert, gelten die obigen Bedingungen.
- Sind die Kinder jedoch mit dem anderen Elternteil privat krankenversichert, besteht für den gesetzlich versicherten Elternteil normalerweise kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für den privatversicherten Elternteil schreibt der gewählte Versicherungstarif vor, ob und in welcher Höhe Kinderkrankengeld gewährt wird.
- Ausgenommen sind privatversicherte Verbeamtete, für die auf Bundesebene bzw. im jeweiligen Bundesland unterschiedliche Freistellungsansprüche gelten.
- Auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, die keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, besteht ggf. ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung vom Dienst. Näheres regelt der geltende Tarifvertrag.
Ideen und Strategien für eine sichere Zukunft Ihrer Kinder
Niemand weiß, wann und wie lange der Nachwuchs gepflegt oder betreut werden muss. Konkreter und planbarer wird es, wenn es um die optimale Vorsorge und Absicherung des Nachwuchses geht.
Diese Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten für Kinder sind denkbar
- Gesundheitsschutz: Im Fall der Fälle wünschen sich Eltern für ihr Kind eine optimale Behandlung. Daher kann es sinnvoll sein, in eine entsprechende Absicherung zu investieren: z. B. für die Erstattung zusätzlicher Behandlungskosten wie zahnärztliche bzw. kieferchirurgische Leistungen, Sehhilfen sowie ein eigenes Krankenhauszimmer für Kind und Begleitperson.
- Berufsunfähigkeitsabsicherung: Aus Kindern werden Erwachsene. Sichern Sie Ihrem Kind schon heute das Recht, später eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – abzuschließen.
- Invaliditätsabsicherung: Unfälle oder schwere Erkrankungen können bei Kindern zu bleibenden Gesundheitsschäden führen. Die Folgen: Eine normale Schullaufbahn, eine Ausbildung oder ein Studium sind nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
- Versorgerabsicherung: Was passiert, wenn die finanzielle Absicherung des Kindes durch Tod oder Berufsunfähigkeit der Versorger entfällt? Auch dieses Risiko lässt sich gezielt absichern.
Im Rahmen eines Finanzcoachings erfahren Sie alles über das passende Vorsorgepaket für Ihren Nachwuchs.