Kinderkrankengeld 2024

Kinderkrankengeld 2024

Kinderkrankengeld 2024:

Das ändert sich für Beschäftigte, wenn das Kind krank ist

Entlastung für Eltern

Das Kinderkrankengeld wird als familienpolitische Leistung vor allem vom Bund getragen: So erhalten gesetzlich versicherte Eltern für Arbeitstage, an denen sie kranke Kinder zu Hause pflegen und betreuen, in der Regel 90 Prozent vom aktuellen Nettoeinkommen. Hier wirken zwei rechtliche Bestimmungen zusammen: der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und der zeitlich befristete Anspruch auf Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als zwölf Jahre alt ist – bzw. behindert und auf Hilfe angewiesen ist – und dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

 

Kinderkrankengeld: So viele Tage besteht jeweils Anspruch in 2024 und 2025

Anspruch Kinderpflegekrankengeld Pro Kind Pro Kind für Alleinerziehende Gesamt für alle Kinder Gesamt für alle Kinder bei Alleinerziehenden
Regulärer Anspruch bis Ende 2021 10 Tage  20 Tage 25 Tage 50 Tage
Aktuell bis Ende Corona Sonderregelung 30 Tage  60 Tage 65 Tage 130 Tage
Neu für 2024 und 2025 15 Tage  30 Tage 35 Tage 70 Tage

Neu: Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Müssen Kinder stationär behandelt werden, besteht für die Dauer der medizinisch notwendigen Begleitung ein unbegrenzter Anspruch. Häufig können hier zeitgleich verschiedene Ansprüche gelten:

  • Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
  • Krankengeld bei stationärer Begleitung von Menschen mit Behinderung
  • Kinderkrankengeld für ein schwersterkranktes Kind

Eltern können eine der drei Optionen wählen. In jedem Fall werden diese Tage nicht auf das Budget der Anspruchstage bei häuslicher Betreuung angerechnet. Die geplanten gesetzlichen Änderungen für 2024 schaffen erstmals Rechtssicherheit.
 

Kinderkrankengeld: Wichtige Regelungen im Überblick

Wie viele Tage habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld? Wer wie lange einen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, ist abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern und Kinder sowie von der Art der Beschäftigung:

  • Ist die gesamte Familie gesetzlich versichert, gelten die obigen Bedingungen.
  • Sind die Kinder jedoch mit dem anderen Elternteil privat krankenversichert, besteht für den gesetzlich versicherten Elternteil normalerweise kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für den privatversicherten Elternteil schreibt der gewählte Versicherungstarif vor, ob und in welcher Höhe Kinderkrankengeld gewährt wird.
  • Ausgenommen sind privatversicherte Verbeamtete, für die auf Bundesebene bzw. im jeweiligen Bundesland unterschiedliche Freistellungsansprüche gelten.
  • Auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, die keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, besteht ggf. ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung vom Dienst. Näheres regelt der geltende Tarifvertrag.

Ideen und Strategien für eine sichere Zukunft Ihrer Kinder

Niemand weiß, wann und wie lange der Nachwuchs gepflegt oder betreut werden muss. Konkreter und planbarer wird es, wenn es um die optimale Vorsorge und Absicherung des Nachwuchses geht.
 

Diese Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten für Kinder sind denkbar

  • Gesundheitsschutz: Im Fall der Fälle wünschen sich Eltern für ihr Kind eine optimale Behandlung. Daher kann es sinnvoll sein, in eine entsprechende Absicherung zu investieren: z. B. für die Erstattung zusätzlicher Behandlungskosten wie zahnärztliche bzw. kieferchirurgische Leistungen, Sehhilfen sowie ein eigenes Krankenhauszimmer für Kind und Begleitperson.
  • Berufsunfähigkeitsabsicherung: Aus Kindern werden Erwachsene. Sichern Sie Ihrem Kind schon heute das Recht, später eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – abzuschließen.
  • Invaliditätsabsicherung: Unfälle oder schwere Erkrankungen können bei Kindern zu bleibenden Gesundheitsschäden führen. Die Folgen: Eine normale Schullaufbahn, eine Ausbildung oder ein Studium sind nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
  • Versorgerabsicherung: Was passiert, wenn die finanzielle Absicherung des Kindes durch Tod oder Berufsunfähigkeit der Versorger entfällt? Auch dieses Risiko lässt sich gezielt absichern.

Im Rahmen eines Finanzcoachings erfahren Sie alles über das passende Vorsorgepaket für Ihren Nachwuchs. 

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Ihr Vermögensgestalter

ÜBER DEN AUTOR

Jürgen Lindner

Jürgen Lindner

Mein Name ist Jürgen Lindner.  Vor über 15 Jahren habe ich mich Selbständig gemacht.

Ich hatte früher Verträge bei Versicherungen abgeschlossen und wusste nicht, was ich da genau habe. Die Laufzeiten waren abgekürzt, zudem stand im Kleingedruckten "wir zahlen nicht" und das bei einem so wichtigen Thema wie die Absicherung der eigenen Arbeitskraft! Geldanlagen bei Banken wurden einmalig beraten ohne Strategie und ohne Service. Jeder Berater verkaufte das, was in seinem Segment gerade "in" war oder nach Vorgabe verkauft werden musste. In meiner Partnerschaft war das Thema Finanzen eines der Hauptstreitpunkte.

Ich erkannte, dass die gleichen oder ähnliche Probleme auch andere Menschen / Paare hatten. Durch mein Know-How verhelfe ich euch, wie ihr strategisch Vermögen aufbauen könnt ohne auf Konsum verzichten zu müssen. Ich helfe euch dabei, wie ihr eigenständig eure Verträge analysieren könnt um weiteres Geldverbrennen zu vermeiden und wie ihr Eigenverantwortlich eure Finanzen verstehen und euer Familienglück genießen können.

Viele Grüße, Jürgen Lindner

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